Daniela BarkSekretariatsservice

Second Office

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Vertragsparteien
    Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und Daniela Bark, Sekretariatsservice Second Office, 69231 Rauenberg (im folgenden Auftragnehmerin). Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
  2. Geltungsbereich
    Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Verträge der Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (von Second- Office) zu Stande. Der schriftlichen Auftragsbestätigung steht eine elektronische Auftragsbestätigung per Mail gleich. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
  4. Auftragsbestätigung
    Soweit die Parteien nichts anderweitiges vereinbaren, ist allein die Auftragsbestätigung hinsichtlich des Verfahrensgegenstandes, d.h. für Gegenstand, Umfang sowie Vergütung der Leistungen entscheidend. Sollten sich die Mengenangaben, bzw. der Leistungsumfang der Auftragsbestätigung und die in der Auftragserteilung erwähnten Angaben des Auftraggebers unterscheiden, so gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Inhalte, soweit der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht.
  5. Verwendung Dritter
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
  6. Lieferungen

    Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d. h. via Postsendung, Faxsendung, Überbringung, Einwurf in den Briefkasten oder über elektronische Datenübertragung. Die Auftragnehmerin haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlustverstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Auftragnehmerin beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.

    Die erbrachten Sekretariatsleistungen hat der Auftraggeber umgehend, d.h. in einer Frist von spätestens eine Woche nach Zugang, zu überprüfen und abzunehmen. Erbringt die Auftragnehmerin die Sekretariatsleistungen vor Ort beim Kunden, so beginnt die eben genannte Wochenfrist mit der Beendigung der Sekretariatsleistungen. Soweit zwischen den Parteien kein bestimmter Stundenlohn ausgehandelt worden ist, gilt der regelmäßige Stundensatz der Auftragnehmerin in Höhe von Euro 40,– (in Worten: vierzig Euro).

  7. Lieferzeiten
    Die Auftragnehmerin bemüht sich darum, die Sekretariatsleistungen in den in der Auftragsbestätigung genannten Fristen zu leisten. Soweit die Auftragnehmerin nicht dazu in der Lage sein sollte, die Leistungen rechtzeitig zu erbringen, hat sie den Auftraggeber über abzusehende erhebliche Verzögerungen 3 Tage nach Überschreiten der Erbringungspflicht in Kenntnis zu setzen. Verzögerungen von weniger als 14 Tagen sind unerheblich. Bei eingetretener erheblicher Verzögerung ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Verstreichen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  8. Haftung
    Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das bedeutet unter anderem, dass die Auftragnehmerin keine Haftung für Schäden übernimmt, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen.
  9. Zahlungsmodalitäten
    Die Rechnungssumme ist bei Erledigung des Auftrages, bzw. Zugang der Sekretariatsleistungen sofort fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungslegung zu erfolgen. Schecks werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Nach voriger Absprache mit der Auftragnehmerin ist die Zahlung aber auch per Überweisung nach Rechnungsstellung möglich. Nach Ablauf der 10 Tage Gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Der Verzugszins beträgt 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  10. Stornierung des Auftrages

    Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten für die erledigten Arbeiten, d.h. den vereinbarten, bzw. dem üblichen Stundensatz, zu ersetzen. Darüber hinaus sind 40% des normalerweise auf die verbleibenden Dienste entfallenden Entgeltes der Auftragnehmerin als pauschalierter Schadensersatz zu erstatten.

    Soweit der Vertrag eine Woche bis 3 Tage vor der vereinbarten Aufnahme der Arbeiten storniert wird, sind 40% der Auftragssumme als pauschalierter Schadensersatz zu bezahlen. Die Auftragnehmerin verfügt nur über begrenzte Ressourcen. Soweit sie also ihre Kräfte disponiert, kann sie keine weiteren Aufträge annehmen, die ihr damit entgegen.
    Soweit der Auftraggeber den Auftrag am Tag des Beginns der Arbeiten storniert, fallen 65% der Auftragssumme als pauschalierter Schadensersatz an, da es der Auftragnehmerin meist unmöglich sein wird, die bereits disponierten Kräfte anderweitig einzusetzen.

  11. Gewährleistung
    Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung umgehend zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen entweder schriftlich oder per Mail zu rügen.
  12. Haftungsbegrenzung

    Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergebenden, maschinell bearbeitet. Die Auftragnehmerin ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Sie hat Mitarbeiter und Dritte, derer sie sich bei der Abwicklung ihrer Verträge bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet und die nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten.
    Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 Bundesdatenschutzgesetz offen zulegen, soweit sie sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Särungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen der Auftragnehmerin oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.

  13. Datenschutz
    Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, die ihr überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hinweisen.

  14. Sicherheitskopien
    der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin für ihres Erachtens regelmäßig wiederkehrende Arbeiten für einen bestimmten vom, von ihr festgelegten Zeitraum Sicherheitskopien erstellt. Diese Sicherheitskopien sind nicht für Dritte bestimmt, sondern dienen lediglich zur Vereinfachung, Beschleunigung des internen Arbeitsablaufes der Auftragnehmerin. Die Sicherheitskopien sind Eigentum der Auftragnehmerin.
  15. Sonstiges

    Für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und den wahrheitsgemäßen Inhalt der der Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers erledigten Aufträge, bzw. Schreibarbeiten aller Art.
    Dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Bearbeitung kurz- oder langfristig überlassenen Dokumente aller Art (inklusive Briefbogen, muss der Teil, der Disketten/NCD, Aktenordner etc.)
    Schreiber- oder Tippfehler - hervorgerufen durch unklare, unleserliche und undeutliche Aufträge und Vorlagen, die Beförderung von erledigten Aufträgen, die auf dem Post- oder dem vom Auftraggeber oder von der Auftragnehmerin festgelegt den Transportweg den Auftraggeber, bzw. den vom Auftraggeber festgelegten Empfänger nicht oder nicht rechtzeitig erreichen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Diesbezüglich sind sämtliche Regressansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.

    Soweit bereits erledigte Aufträge nochmals auf Wunsch des Auftraggebers nochmals geändert werden sollen oder müssen, so gilt für diese Ausbesserungsarbeiten der zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Stundenlohnsatz der Auftragnehmerin.

  16. Sonstiges

    Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

    Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

    Für Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.

Rauenberg, Dezember 2009